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DUALES STUDIUM zum 01.10.2025 – Bachelor of Laws (geh. Dienst)

Mit dem dualen Studium zum Bachelor of Laws in der Steuerverwaltung eröffnen sich für Sie vielfältige Perspektiven:
Abwechslung, Aufstiegsmöglichkeiten, Verantwortung, ein sinnvoller und krisensicherer Job, ein gutes Gehalt, flexible Arbeitszeiten. Ein Studium mit Hand und Fuß und was fürs Köpfchen.
Starten Sie durch in eine erfolgreiche Zukunft!
Das Studium im Überblick
Das sollten Sie zum dualen Studium Bachelor of Laws in der Steuer­ver­waltung wissen:
Benötigter Schulabschluss: Hochschulreife, Fachhochschulreife
Dauer des Studiums: 3 Jahre
Studienvergütung: ca. 1.500 €
Studienbeginn: 1. März, 1. Oktober
Kleine Gruppen, viel Praxis. So geht Studium auch!
Der Studiengang „Gehobener Dienst der Steuerverwaltung“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Fakultät II) zeichnet sich durch den Wechsel zwischen Theoriephasen an der Hochschule und Praxisphasen im Finanzamt aus. Ein weiterer Vorteil: Sie eignen sich das theoretische Wissen in kleinen Gruppen an und sitzen nicht mit hunderten Studierenden in einem überfüllten Hörsaal.
Das Studium führt zum anerkannten Abschluss Bachelor of Laws.
Nach dem Steuerstudium können Sie in der gesamten Steuerverwaltung des Landes - in den Finanzämtern, in der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit dem Landeszentrum für Datenverarbeitung oder im Ministerium für Finanzen - als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter tätig werden. Es warten viele spannende Karrierechancen, wie zum Beispiel in der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung, auf Sie. Interessiert? Dann bewerben Sie sich!
Kurz und knackig: Die wichtigsten Fakten zum Studium
Ein Studium in der Steuerverwaltung setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss voraus.
Das Studium dauert drei Jahre.
Sie erhalten ab dem ersten Tag eine monatliche Studienvergütung von ca. 1.500 €.
Sie sind von Anfang an Beamtin oder Beamter des Landes Baden-Württemberg mit vielen Vorteilen.
Ein Studienstart ist zum 1. März und zum 1. Oktober möglich.
Bewerbungen bitte ausschließlich online unter:
Individualdaten der örtlichen Finanzämter unter:
www.fa-baden-wuerttemberg.de

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Oberfinanzdirektion Karlsruhe Land BW
Freudenstadt
Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 08.11.2024

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